WEG Verwaltung
- Fachgerechte Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Durchführung der Eigentümerversammlung (bis spätestens 30.06. des Jahres)
- Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
- Führung des Beschlussbuches
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
- Treuhänderische Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
- Überwachung von Instandhaltung und Instandsetzungsmaßnahmen
- Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Regelmäßige Begehung der Objekte
- Abschluss sämtlicher Verträge wie z.B. Versicherung, Hausreinigung, Hauswart, Winterdienst, Gartenpflege etc.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verwaltung Ihres Sondereigentums!