WEG-Verwaltung

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WEG Verwaltung

  • Fachgerechte Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Durchführung der Eigentümerversammlung (bis spätestens 30.06. des Jahres)
  • Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
  • Führung des Beschlussbuches
  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • Treuhänderische Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
  • Überwachung von Instandhaltung und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Betreuung des Gemeinschaftseigentums
  • Regelmäßige Begehung der Objekte
  • Abschluss sämtlicher Verträge wie z.B. Versicherung, Hausreinigung, Hauswart, Winterdienst, Gartenpflege etc.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verwaltung Ihres Sondereigentums!